Hilfe bei Demenzerkrankten

Zusätzliche Leistungen für demenzkranke und behinderte Menschen

 

Diese Beträge können Menschen erhalten, die noch keinen erheblichen Pflegebedarf (Pflegestufe I), wohl aber einen Betreuungsbedarf haben. Die Höhe des Leistungsbetrages wird aufgrund des vom MDK festgestellten Betreuungsaufwands geleistet.

Leistungsempfänger, die Anspruch auf die zusätzlichen Betreuungsleistungen haben, bekommen den Betrag von 1200 € (monatlich 100 €). Für den erhöhten Betrag von 2400 € muss ein Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden. Ist der Pflegebedürftige bereits begutachtet worden, entscheidet die Pflegekasse zusammen mit dem Medizinischen Dienst aufgrund der vorhandenen Unterlagen über den Antrag. Liegen noch keine Unterlagen vor, kommt der Gutachter des Medizinischen Dienstes zu dem Betroffenen nach Hause, um den Betreuungsbedarf festzustellen. Der Bedarf wird anhand eines Kriterienkatalogs bestimmt.
Der zusätzliche Leistungsbetrag wird nicht an den Pflegebedürftigen oder die Angehörigen ausgezahlt, sondern an den Leistungsanbieter, der für Angebote der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege oder Betreuungsgruppen in Anspruch genommen worden ist.