Welche Pflegestufen gibt es?

Welche Pflegestufe bei einem Pflegebedürftigen zum Tragen kommt, wird von der Pflegekasse auf der Basis des Pflegegutachtens ermittelt. Je nach Pflegestufe hat der Pflegebedürftige unterschiedliche Leistungsansprüche.  Bei der Berechnung der Pflegestufe werden den jeweiligen Tätigkeiten Zeiten zugeordnet. Die so genannte Grundpflege beinhaltet die Bereiche Köperpflege, Ernährung, Mobilität. Der zweite Bereich ist die die hauswirtschaftliche Versorgung.

Pflegestufe I

Bei dieser Pflegestufe geht der Gesetzgeber von erheblicher Pflegebedürftigkeit aus. Dies bedeutet, dass der täglich notwendige Hilfebedarf mindestens 90 Minuten beträgt. Auf die so genannte Grundpflege müssen dabei mehr als 45 min täglich entfallen. Liegt der tägliche Hilfebedarf unter diesen Werten, erhält der Pflegebedürftige keine Leistungen der Pflegekasse. Umgangssprachlich wird diese Situation als Pflegestufe Null bezeichnet.

Pflegestufe II

Hier geht der Gesetzgeber von schwerer Pflegebedürftigkeit aus. Diese liegt vor, wenn der tägliche Hilfebedarf mindestens 180 Minuten beträgt. Dabei muss der Grundpflegebedarf mindestens 120 Minuten täglich ausmachen.

Pflegestufe III

Die Pflegestufe III - schwerste Pflegebedürftigkeit - liegt laut Gesetz dann vor, wenn der Hilfebedarf pro Tag mindestens 300 Minuten beträgt. Der Anteil an der Grundpflege muss dabei mindestens 240 Minuten täglich ausmachen. Nächtlicher regelmäßiger Hilfebedarf (zwischen 22.00 - 6.00 Uhr morgens) im Rahmen der Grundpflege ist eine Voraussetzung für den Erhalt der Pflegestufe III

Sollte der Pflegeaufwand den täglichen Hilfebedarf der Pflegestufe III deutlich übersteigen, könnte ein so genannter Härtefall vorliegen. In einem solchen Fall kann die Pflegekasse zusätzliche Pflegesachleistung und bei vollstationärer Pflege auch weitere Leistungen gewähren.


Hinweis (gilt nur bei Unterbringung im Pflegeheim!)

Mit jeder Pflegestufe steigt der Anteil, den der Pflegebedüftige selbst aufbringen muss. Der Unterschied zwischen zwei Pflegestufen kann unterm Strich schnell mehrere Hundert Euro pro Monat betragen. Deshalb sollte gerade bei der ersten Einstufung genau geprüft werden, ob das Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK) alle relevanten Fakten entsprechend berücksichtigt hat. Bei einer Fehleinschätzung des MDK und einer daraus eventuell resultierenden höheren Pflegestufe, zahlt der Pflegebedürftige deutlich mehr, als er eigentlich müsste.