Ambulante Weiterversorgung nach Krankenhausentlassung

Bei Entlassung aus dem Krankenhaus kann ein qualifizierter Krankenhausarzt eine ärztliche Verordnung für die Palliativversorgung für sieben Tage ausstellen. Innerhalb von drei Tagen muss diese Verordnung der Krankenkasse vorliegen. Die weitere Verordnung stellt der weiterbehandelnde Arzt (bis zu 28 Tage) aus, diese Verordnung muss 3 Tage vorher bei der Krankenkasse eingereicht werden. In der Regel kümmert sich der ambulante Dienst darum. Pflegehilfsmittel können über das Krankenhaus innerhalb von zwei Tagen geliefert werden.

Folgende Besonderheiten sind zu berücksichtigen:
10% der Kosten für die ersten 28 Tage muss der Versicherte selbst tragen. Ist die Tagespauschale für die Palliativversorgung ausgereizt, so erhält der Versicherte kein Pflegegeld mehr.