Möchten Sie helfen?

In naher Zukunft wird es immer mehr alte Menschen geben. Diese demografische Entwicklung wird zu Struktur-Veränderungen im Gesundheitswesen führen. Um die damit verbundenen Aufgaben bewältigen zu können, sind enorme finanzielle Mittel jetzt und vermehrt in der Zukunft erforderlich. Voraussichtlich werden Staat und Sozialkassen die nötigen Mittel nicht mehr vollständig aufbringen können. Auf menschlicher Ebene wird die Erhöhung des Durchschnittalters der Bevölkerung enorme Anstrengungen der pflegenden Personen (professionelle Pflegekräfte und Angehörige) zur Folge haben. Dieser Entwicklung soll durch bürgerliche Eigeninitiative Rechnung getragen werden. Dies geschieht insbesondere durch die Information der Öffentlichkeit über Bedingungen und Möglichkeiten, bis zum natürlichen Tod ein würdiges und lebenswertes Leben zu führen. Außerdem durch Förderung der palliativen Medizin, Pflege und Begleitung im regionalen Gesundheitswesen.

Damit die Junker-Stiftung ihre Arbeit in Bielefeld weiter ausbauen kann und den wachsenden Bedarf nach ambulanter Pflege unterstützend begleiten kann, ist sie auf die Hilfe vor allem aus der Bielefelder Bevölkerung angewiesen. Deshalb sind alle weiteren Zuwendungen gerne gesehen. Diese können erfolgen durch:
1. Spenden
oder auch durch
2. Zustiftungen

Folgende Unterschiede bestehen zwischen beiden Formen der Zuwendung:

  • Spenden müssen ausschließlich für den Stiftungszweck, zur Deckung der Verwaltungskosten der Stiftung sowie zur Bildung angemessener Rücklagen verwendet werden. Die Spenden müssen grundsätzlich im Folgejahr der Zuwendung verwendet werden. Sie können ausnahmsweise auch wie Zustiftungen behandelt werden, wenn die Stiftung in einem Spendenaufruf darauf hinweist.
  • Zustiftungen erhöhen das Stiftungsvermögen und verbleiben grundsätzlich auch dort. Sie sichern dadurch die Arbeit der Stiftung langfristig. Die Erträge aus dem gesamten Stiftungsvermögen werden wie die Spenden verwendet und kommen daher im vollen Umfang der Stiftung zu gute.
  • Beide Zuwendungsarten sind steuerlich gleichermaßen absetzbar(*). Die Zuwendungsart (Spende oder Zustiftung) muss auf dem Überweisungsträger deutlich genannt werden! Spendenbescheinigungen erhalten Sie für Spenden von 200€ aufwärts automatisch von der Bielefelder Bürgerstiftung.

    Junker-Stiftung
    Konto: 44 162 808
    Sparkasse Bielefeld
    BLZ: 480 501 61

    *: Bei größeren Zuwendungen fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.